Dienst am 1.8.: Stromerzeuger

Der mit dem neuen Fahrzeug in Dienst gestellte Stromerzeuger mitsamt Flutlichtstrahlern wurde erstmals im Übungsbetrieb aufgebaut und getestet (Zeitbedarf für den kompletten Aufbau ca. sieben Minuten). Mit dem  2* 1.000 Watt-Flutlichtstrahler und dem fest am Fahrzeug angebauten Lichtmast stehen jetzt zwei netzunabhängige Lichtquellen für Arbeit bei Dunkelheit zur Verfügung.

Einige wichtige Regeln für die Handhabung von Stromerzeuger und Lichtmast:

  1. Leitungsroller müssen vollständig abgerollt werden und müssen mind. 2,5 mm² Leitungsquerschnitt aufweisen (FwDV 1, Kap. 9)
  2. Zwischen zwei Verbrauchern dürfen nicht mehr als 100 m Kabellänge liegen (HFUK: Stichpunkt Sicherheit; Kabeltrommeln für den Feuerwehreinsatz. August 2009 sowie FwDV 1, Kap. 9)
  3. Beim Überqueren von Straßen müssen Schlauchbrücken verlegt werden (FwDV 1, Kap. 9)
  4. Nach jedem Betrieb muss die Prüfeinrichtung getestet werden (Feuerwehr, Heft 3, 2011, S. 65)
  5. Ein Personenschutzschalter (FI-Schalter) ist erforderlich, wenn nicht der genormte Feuerwehr-Stromerzeuger (mit Schutztrennung und Potenzialausgleich), sondern eine andere Spanungsquelle verwendet wird (Feuerwehr, Heft 4, 2008 sowie FwDV 1, Kap. 9)
  6. Flutlichtstrahler müssen mind. zehn Minuten abkühlen, bevor sie verlastet werden (FwDV 1, Kap. 10.3)