Der mit dem neuen Fahrzeug in Dienst gestellte Stromerzeuger mitsamt Flutlichtstrahlern wurde erstmals im Übungsbetrieb aufgebaut und getestet (Zeitbedarf für den kompletten Aufbau ca. sieben Minuten). Mit dem 2* 1.000 Watt-Flutlichtstrahler und dem fest am Fahrzeug angebauten Lichtmast stehen jetzt zwei netzunabhängige Lichtquellen für Arbeit bei Dunkelheit zur Verfügung.
Einige wichtige Regeln für die Handhabung von Stromerzeuger und Lichtmast:
- Leitungsroller müssen vollständig abgerollt werden und müssen mind. 2,5 mm² Leitungsquerschnitt aufweisen (FwDV 1, Kap. 9)
- Zwischen zwei Verbrauchern dürfen nicht mehr als 100 m Kabellänge liegen (HFUK: Stichpunkt Sicherheit; Kabeltrommeln für den Feuerwehreinsatz. August 2009 sowie FwDV 1, Kap. 9)
- Beim Überqueren von Straßen müssen Schlauchbrücken verlegt werden (FwDV 1, Kap. 9)
- Nach jedem Betrieb muss die Prüfeinrichtung getestet werden (Feuerwehr, Heft 3, 2011, S. 65)
- Ein Personenschutzschalter (FI-Schalter) ist erforderlich, wenn nicht der genormte Feuerwehr-Stromerzeuger (mit Schutztrennung und Potenzialausgleich), sondern eine andere Spanungsquelle verwendet wird (Feuerwehr, Heft 4, 2008 sowie FwDV 1, Kap. 9)
- Flutlichtstrahler müssen mind. zehn Minuten abkühlen, bevor sie verlastet werden (FwDV 1, Kap. 10.3)