Nachdem in Schleswig-Holstein die Regelung zu einem Feuerwehrführerschein bis 4,75t inzwischen umgesetzt wurde, hat das Bundeskabinett heute eine Ausweitung auf Fahrzeuge bis 7,5t gebilligt. Damit würden Mitglieder der Feuerwehren, die den Führerschein Klasse B (bis 3,5t) besitzen, auch größere Löschfahrzeuge fahren können. Das berichtet der DFV heute in einer Presseerklärung. Wann die neue Regelung tatsächlich wirksam wird, berichtet der DFV allerdings nicht.
Insbesondere für kleinere Wehren ist die Regelung notwendig, weil neue TSF-W-Fahrzeuge in der Regel auf Fahrgestelle mit einem zul. Gesamtgewicht von 5,3 bis 7,49t aufgebaut werden. Die bisherige Führerscheinausnahmeregelung mit einer Anhebung auf 4,75t hilft da natürlich nicht.
Das Bild oben ist dem aktuellen Prospekt der Fa. Ziegler entnommen. Hier ein Überblick einiger Hersteller solcher Fahrzeuge
- Übersicht des Herstellers Ziegler (Giengen, DE) als PDF
- Übersicht des Herstellers Schlingmann (Dissen, DE) als PDF
- Übersicht des Herstellers Rosenbauer (Leonding, AT) als Webdokument
- Übersicht des Herstellers H+E (Karlsruhe, DE) als Webdokument
- Website des Herstellers Iveco-Magirus (Ulm, DE)
- Website des Herstellers Lentner (Hohenlinden, DE)
- Website des Herstellers EMPL (Kaltenbach, AT)