Gemeindevertretung beschließt Anschaffung eines neuen TSF-W zum ersten Quartal 2014

In der Gemeindevertretungssitzung am 18. April 2013 stand das Thema Feuerwehr gleich zweimal auf der Tagesordnung. Zunächst wurde die Wahl von Kirstin Thomsen zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin durch die Gemeindevertretung einstimmig bestätigt. Sie wurde daraufhin feierlich zur Ehrenbeamtin ernannt und von Bürgermeister Fahrenkrog vereidigt. Herzlichen Glückwunsch.

Weiter ging es in Punkt 12 der Tagesordnung um die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges. Dazu war von Gemeindewehrführer Wolfgang Hartz bereits zu einer nicht-öffentlichen Arbeitssitzung der Gemeindevertretung am 19. März 2013 ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt worden, der lt. Bürgermeister „in den meisten Punkten grün“ [gemeint ist technische Austattung, Erreichbarkeit der Ausrückebereiche etc.] zeigt. Lediglich bei der Einsatzstärke, also der Anzahl und Verfügbarkeit von Personal, zeigen die Ampeln rot. Deshalb müsse man nun ein neues Fahrzeug beschaffen. Die „tolle neue Technik“ könne Anreiz sein, in die Feuerwehr einzutreten. Der Gemeindewehrführer führte sogar an, dass man fehlendes Personal (Stichwort Tagesverfügbarkeit) mit neuer Technik kompensieren könne.

Vor der Diskussion um das Leistungsverzeichnis des neuen Löschfahrzeuges schickte der Bürgermeister einen Appell an die Öffentlichkeit, deren Anlass er zwar erwähnte, der für Uneingeweihte aber unverständlich blieb. Das alte Fahrzeug sei nun fast 35 Jahre alt und ein Zusammengehen mit anderen Gemeinden sei zu teuer oder eben einfach nicht möglich. Mit den Worten „Die Gemeinde muss es machen“ verwies er eindringlich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung des Brandschutzes. Die schönen Worte verhallten weitgehend ungehört im großen Sitzungssaal des Dörps- und Sprüttenhuses zu Wittmoldt, denn die angesprochene Öffentlichkeit bestand nur aus fünf Personen, davon zwei Mitglieder der Feuerwehr. Diese Situation veranlasste die Gemeindevertreterin Edith Jungmann zu dem Hinweis, sie hätte erwartet, dass mehr Feuerwehrleute zu dieser wichtigen Sitzung erschienen wären. Gemeindewehrführer Wolfgang Hartz konterte, dass von den 16 Aktiven zwei in der Gemeindevertretung wären und drei nicht in Wittmoldt wohnen.

Anschließend stellte er einige Details zu der geplanten Neuanschaffung vor. Das war, anders als der Feuerwehrbedarfsplan, nicht nur für die anwesende Öffentlichkeit, sondern auch für die Gemeindevertreter neu, denn der Entwurf des Leistungsverzeichnis war erst am selben Abend fertig geworden.

Geplant sei also die Anschaffung eines TSF-W auf einem 7,49-Tonnen-Fahrgestell. Das Fahrgestell könne später bis 8,8 Tonnen aufgelastet werden, dann könne auch der volle Inhalt des 800 Liter fassenden Löschwassertanks genutzt werden, bis dahin nur 600 bis 650 Liter. Das Fahrzeug könne auch mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein gefahren werden und passe ohne Umbau in die Garage (die Länge des Fahrzeuges betrage voraussichtlich höchstens 6,30 Meter, die Länges des Einstellplatzes 7,00 Meter).

Das erste Los der Ausschreibung betrifft das Fahrgestell, Motor und Reifen. Als Fahrgestell-Lieferant kämen aus Servicegründen wohl nur Mercedes-Benz oder MAN in Frage, für MAN spreche die etwas größere Kabine. Beschafft werden soll ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe und Luftfederung, damit im Einsatz möglichst stressfreies Fahren und bequeme Entnahme der Tragkraftspritze möglich sind. Als Abgasnorm wird Euro 5 angestrebt, da Euro 6 nur durch den Einsatz von Harnstoff-Katalysatoren erreichbar sei. Für das Fahrgestell sind Kosten in Höhe von ca. EUR 46.000 (zzgl. USt.) zu erwarten.

Das zweite Los betrifft den Auf- und Ausbau. Hier sind Kosten von ca. EUR 85.000 (zzgl. USt.) zu erwarten.

Das dritte Los betrifft die feuerwehrtechnische Beladung. Hier stellt die DIN 14530-17 einige Anforderungen für ein TSF-W, die mit der bisherigen Beladung nicht abgedeckt werden können (Beispielbeladeliste der staatlichen Feuerwehrschule Regensburg als PDF). Dazu gehören z. B. insgesamt vier Atemschutzgeräte (statt bisher zwei). Zusätzlich zur nach DIN notwendigen Beladung soll ein mobiler Stromgenerator beschafft werden. Für die Beladung sind Kosten in Höhe von ca. EUR 15.000 (zzgl. USt.) zu erwarten.

Insgesamt betragen die veranschlagten Kosten also inklusive der Umsatzsteuer ca. EUR 174.000. Da damit zu rechnen ist, dass in der Ausschreibung Angebote mit geringeren Kosten abgegeben werden, sollen die zu erwartenden Gesamtkosten von ca. EUR 120.000 wie folgt finanziert werden: Entnahme aus der Gemeinderücklage (aus einem Bestand von EUR 39.000): EUR 31.000, Kreditaufnahme: EUR 69.000, Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer: EUR 24.000 (20% der Gesamtkosten).

Hinzu kommt der Aufwand für Umbauten am Gerätehaus. Das betrifft einerseits die Stromzuführung zum Fahrzeug (alle akkubetriebenen Geräte sollen im Fahrzeuginnern aufbewahrt und geladen werden) und andererseits die Abgasabführung durch einen (evtl. unterirdischen) Schlauch. Diese Kosten sind bisher nicht kalkuliert. Wehrführer Hartz verwies darauf, dass man hier mit Eigenleistung der Feuerwehr rechnen könne.

Die Gemeindevertretung beschloss die besprochenen Punkte einstimmig, die Ausschreibung und Beantragung von Fördermitteln soll von der Amtsverwaltung durchgeführt werden. Die Lieferung des neuen Fahrzeuges soll dann im ersten Quartal 2014 erfolgen.