Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes zum 1. Januar 2015 besteht für die Gemeinden in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bei der Feuerwehrunfallkasse (HFUK Nord) eine Zusatzversicherung für die Feuerwehrangehörigen abzuschließen. Bisher waren Gesundheitsschäden, die zwar im oder durch den Feuerwehrdienst passiert sind oder sich verschlimmert haben, aber ihre Ursache nicht im Feuerwehrdienst hatten, nicht durch die HFUK versichert. Das hat sich nun geändert, und die Gemeinde Wittmoldt hat die Zusatzversicherung sofort abgeschlossen. Das gab der Gemeindewehrführer beim Dienst am 3.7.2015 bekannt.