Am 4.2.2016 haben die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgestzes vorgelegt (online im Landtagsinformationssystem). Danach wird es einen eigenen Paragraphen 2a geben, der die Kameradschaftkasse als Sondervermögen, und einen Paragraph 2b, der die Zuwendungen zur Kameradschaftskasse regelt. Das bedeutet für die Zukunft unter anderem:
- Die Gemeindevertretung muss dem Einnahme- und Ausgabeplan zustimmen (§2a, Abs. 2 und 3) – das wird in der Regel nur zu mehr Verwaltung und zu Zeitverzögerungen führen, und inhaltlich nicht viel ändern.
- Das Haushaltsjahr soll ausgeglichen sein (§75, Abs. 3 GO) – wird das konkret bedeuten, dass keine Überschüsse anfallen sollen?
- Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (mehrjährige Verträge) sind ausgeschlossen (§2a, Abs. 4). Erlaubt ist ausschließlich der Erwerb von Vermögengegenständen, die der Kameradschaftspflege und dem Durchführen von Veranstaltungen dienen – ist damit etwa gemeint, dass fehlende Ausrüstungsgegenstände nicht mehr aus der Kameradschaftskasse beschafft werden dürfen? Das beträfe ja so allerlei, von der Helmlampe über Sportausstattung bis zum Atemschutzgerät.
Das ganze Verfahren wird durch eine Sondervermögenshaushalts-Satzung geregelt. Vermutlich muss auch die gerade geänderte Wehrsatzung erneut geändert werden. Und dann gibt es natürlich jedes Jahr einen Einnahme- und Ausgabeplan, der aufgestellt, beschlossen (vom Wehrvorstand), nochmal beschlossen (von der Gemeindevertretung) und abgerechnet werden muss – vermutlich muss auch die Abrechnung die Zustimmung der Gemeindevertretung finden und irgendwo abgeheftet und geprüft und archiviert werden. Insgesamt also ein Haufen Bürokratie dafür, dass Menschen Geld sammeln oder bei Veranstaltungen erwirtschaften, um die Feuerwehr in ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen.
Vielleicht bilden sich in Zukunft doch hier und da gemeinnützige Feuerwehrunterstützungsvereine als e.V. – Verwaltungsaufwand und Autonomie könnten dafür sprechen.