Feuerwehrführerschein bis 4,75t kommt

Die Landesregierung hat beschlossen, möglichst ab 1. Juni 2010 den „Feuerwehrführerschein“ einzuführen. Damit können Feuerwehrleute, die ihren Führerschein der Klasse B nach dem 1. Januar 1999 erworben haben und damit nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren dürfen, auch schwerere Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen steuern, wenn sie seit zwei Jahren im Besitz des Führerscheins sind und von den Kameraden vor Ort eine Bescheinigung über theoretische Einweisung und praktische Fahrprüfung vorlegen. Das berichtet das Innenministerium in einer Presseerklärung von heute.